Jede Fahrt zählt: Was das Kassationsgericht für die Arbeitswegzeit ändert
Am 23. November 2022 hat das Kassationsgericht ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für Unternehmen mit Außendienstmitarbeitern hat. Indem bestimmte Fahrten als tatsächliche Arbeitszeit neu eingestuft wurden, werden fest etablierte Gewohnheiten in vielen Branchen aufgebrochen. Und man kann sagen: Die Information wurde aufgenommen... wie ein nicht eingeschriebener Brief.
Ein Urteil, das alles (oder fast alles) ändert
Der verhandelte Fall betraf einen Außendienstmitarbeiter, der verpflichtet war, ein Firmenfahrzeug zu nutzen, einen vom Arbeitgeber festgelegten Einsatzplan zu befolgen und während seiner Fahrten erreichbar zu bleiben. Klassisch, oder? Weniger klassisch ist, dass das Kassationsgericht entschied, dass seine Fahrzeiten zwischen Wohnort und den ersten oder letzten Kunden des Tages als tatsächliche Arbeitszeit zu zählen sind.
📌 Urteilsreferenz : Cass. soc. 23. November 2022, Nr. 20-21.924
Zur Erinnerung: Bislang unterschied Artikel L.3121-4 des Arbeitsgesetzbuchs klar zwischen „Wohnort-Arbeitsplatz-Fahrt“ und „tatsächlicher Arbeitszeit“. Das ist nun nicht mehr so einfach. Diese Kehrtwende entspricht auch der europäischen Rechtsprechung.
Aber was ist eigentlich eine Fahrt mit „tatsächlicher“ Arbeitszeit?
Das Arbeitsgesetzbuch definiert tatsächliche Arbeitszeit als eine Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, dessen Anweisungen befolgt und nicht frei persönlichen Beschäftigungen nachgehen kann. Ein Techniker, der auf dem Weg zwischen Wohnort und Einsatzort erreichbar ist und einem genauen Einsatzplan folgt... erfüllt all diese Kriterien.
Und hier liegt das Problem: Viele Arbeitgeber ignorieren diese Entscheidung weiterhin – aus Unkenntnis oder schlichter Trägheit. Das Ergebnis: Sie setzen sich einem massiven Nachzahlungsrisiko aus, wenn sie mehrere Jahre ungeeigneter Praxis nachträglich regulieren müssen.
Warum ist dieses Urteil unbemerkt geblieben?
Ganz einfach, weil Gewohnheiten schwer zu ändern sind. Die Mehrheit der Arbeitgeber stützt sich weiterhin auf die klassische Version von Artikel L.3121-4. Doch das Recht entwickelt sich weiter – und das juristische Risiko steigt stetig.
Viele Unternehmen wissen noch immer nicht, dass alle Fahrten nun neu eingestuft werden können. Und das betrifft nicht nur Großkonzerne: Auch KMU und sogar Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern können betroffen sein, sobald sie Außendiensttechniker beschäftigen und die Fahrzeit vom Wohnort zum Einsatzort nicht berücksichtigen.
Konkret: Welche Folgen hat das für Arbeitgeber?
Abgesehen von der offensichtlichen Notwendigkeit, Überstunden für diese Fahrzeiten zu vergüten, müssen Arbeitgeber vor allem eine neue Haltung einnehmen:
- Fahrten optimieren, um unnötige Überschreitungen zu vermeiden,
- Die Einsatzplanung rationalisieren, indem der tatsächliche Startpunkt des Mitarbeiters berücksichtigt wird,
- Reporting-Modelle überarbeiten, um diese neuen Kriterien zu integrieren.
Cadulis und die Fahrzeit: Von der Pflicht zur Chance
Cadulis hat diese Entwicklung nicht abgewartet, um das Thema anzugehen. Unsere Plattform berücksichtigt bereits sämtliche Fahrten bei der Berechnung der Einsatzzeiten. Und das ist noch nicht alles:
- Die Fahrten werden automatisch berechnet – ausgehend von der Startadresse des Mitarbeiters (Wohnort oder Depot),
- Detaillierte Exporte ermöglichen die Visualisierung der auf der Straße verbrachten Zeit,
- Diese Daten sind wiederverwendbar für entscheidungsrelevante Dashboards, sowohl für HR als auch für das operative Management.
Der unerwartete Bonus? Durch die Analyse dieser Zeiten passen einige Unternehmen inzwischen ihre Rekrutierungsstrategie an: Der Standort des Mitarbeiters wird zu einem ebenso wichtigen Kriterium wie seine Kompetenzen.
Welche Risiken bestehen, wenn man diese Wende ignoriert?
Dieses Urteil zu ignorieren, ist wie mit einem Streichholz über einem Fass unbezahlter Überstunden zu spielen. Im Streitfall kann die Nachzahlung mehrere Jahre umfassen. Bei langjährigen Mitarbeitern oder einer Gruppe von Außendienstlern kann die Rechnung schnell eine Jahresprämie wie Kleingeld wirken lassen.
Die eigentliche Herausforderung: Ein Mentalitätswandel
Die wahre Herausforderung ist nicht technischer Natur. Sie ist kulturell. Solange es Standard bleibt, Fahrten als „unklare Zwischenzeit“ zu betrachten, werden Unternehmen weiterhin auf Sicht fahren – mit dem Risiko, am juristischen Riff zu stranden.
Und wenn wir die auf der Straße verbrachte Zeit endlich als das anerkennen, was sie wirklich ist? Arbeit.
Fazit: Vorbeugen ist besser als nachzahlen
Dieses Urteil markiert eine Wende. Keine Flutwelle, aber eine langsame, unaufhaltsame Grundströmung. Die Neueinstufung der Fahrzeiten als tatsächliche Arbeitszeit zu ignorieren, ist ein unnötiges Risiko. Es ist daher dringend geboten:
- Sich an das geltende Recht anzupassen,
- Werkzeuge zu nutzen, die dies berücksichtigen,
- Eine Pflicht in einen Hebel für operative Performance zu verwandeln.
Die Fahrzeit ist kein blinder Fleck mehr. Sie ist ein wertvoller Datenpunkt. Vorausgesetzt, man erkennt ihn rechtzeitig.







