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Jede Fahrt zählt: Was das Kassationsgericht für die Arbeitswegzeit ändert

Ein Techniker, der mit seinem IT-Tool zufrieden ist
Seit einem Urteil des Kassationshofs im November 2022 hat sich die Auslegung der „Arbeitswegzeit“ für mobile Mitarbeiter grundlegend geändert. Eine Entscheidung, die weitgehend unbemerkt bleibt, deren rechtliche, finanzielle und organisatorische Folgen jedoch sehr real sind. Es ist an der Zeit, genauer hinzuschauen, was dies bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Jede Fahrt zählt: Was das Kassationsgericht für die Arbeitswegzeit ändert

Am 23. November 2022 hat das Kassationsgericht ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für Unternehmen mit mobilen Mitarbeitern hat. Indem bestimmte Fahrten als tatsächliche Arbeitszeit neu eingestuft wurden, werden fest verankerte Gewohnheiten in vielen Branchen auf den Kopf gestellt. Und man kann wohl sagen, dass die Information... wie ein nicht eingeschriebener Brief untergegangen ist.

Ein Urteil, das alles (oder fast alles) verändert

Im verhandelten Fall ging es um einen Außendienstmitarbeiter, der verpflichtet war, ein Firmenfahrzeug zu nutzen, einen vom Arbeitgeber vorgegebenen Einsatzplan zu befolgen und während seiner Fahrten erreichbar zu bleiben. Klassisch, oder? Weniger klassisch ist, dass das Kassationsgericht entschied, dass seine Fahrzeiten zwischen Wohnort und den ersten oder letzten Kunden des Tages als tatsächliche Arbeitszeit zu zählen sind.

📌 Urteilsreferenz : Cass. soc. 23. November 2022, Nr. 20-21.924

Zur Erinnerung: Bislang unterschied Artikel L.3121-4 des Arbeitsgesetzbuchs klar zwischen „Wohnort-Arbeitsplatz-Fahrt“ und „tatsächlicher Arbeitszeit“. Das ist nun nicht mehr so einfach. Diese Kehrtwende entspricht auch der europäischen Rechtsprechung.

Aber was ist eigentlich eine Fahrt mit „tatsächlicher“ Arbeitszeit?

Das Arbeitsgesetz definiert die tatsächliche Arbeitszeit als eine Zeit, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, dessen Anweisungen befolgt und nicht frei über seine persönliche Zeit verfügen kann. Ein Techniker, der auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit erreichbar ist und einem genauen Einsatzplan folgt... erfüllt all diese Kriterien.

Und genau hier liegt das Problem: Viele Arbeitgeber ignorieren diese Entscheidung weiterhin – aus Unwissenheit oder schlichter Trägheit. Das Ergebnis: Sie setzen sich dem Risiko massiver Lohnnachzahlungen aus, wenn sie mehrere Jahre ungeeigneter Praxis nachträglich regulieren müssen.

Warum ist dieses Urteil unbemerkt geblieben?

Ganz einfach, weil Gewohnheiten schwer zu ändern sind. Die Mehrheit der Arbeitgeber stützt sich weiterhin auf die klassische Version von Artikel L.3121-4. Doch das Recht entwickelt sich weiter – und das juristische Risiko steigt stetig.

Viele Unternehmen wissen noch nicht, dass jetzt alle Fahrten neu eingestuft werden können. Und das betrifft nicht nur große Konzerne: KMU und sogar Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern können betroffen sein, sobald sie mobile Techniker beschäftigen und die Fahrzeit vom Wohnort zum Einsatzort nicht berücksichtigen.

Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?

Abgesehen von der offensichtlichen Pflicht, Überstunden für diese Fahrzeiten zu vergüten, müssen Arbeitgeber vor allem eine neue Haltung einnehmen:

  • Fahrten optimieren, um unnötige Überschreitungen zu vermeiden,
  • Die Einsatzplanung rationalisieren, indem der tatsächliche Ausgangsort des Mitarbeiters berücksichtigt wird,
  • Reporting-Modelle überarbeiten, um diese neuen Kriterien einzubeziehen.
💡 Gut zu wissen: Im Streitfall können Richter die Rekonstruktion der Arbeitszeiten über mehrere Jahre verlangen – mit Verzugszinsen und Schadensersatz obendrauf.

Cadulis und die Fahrzeit: Von der Pflicht zur Chance

Cadulis hat diese Entwicklung schon vorweggenommen. Unsere Plattform berücksichtigt bereits sämtliche Fahrten bei der Berechnung der Einsatzzeiten. Und das ist noch nicht alles:

  • Die Fahrten werden automatisch berechnet – ausgehend von der Startadresse des Mitarbeiters (Wohnort oder Depot),
  • Detaillierte Exporte ermöglichen die Visualisierung der auf der Straße verbrachten Zeit,
  • Diese Daten sind wiederverwendbar für entscheidungsrelevante Dashboards, sowohl für HR als auch für die operative Leitung.

Der unerwartete Bonus? Durch die Analyse dieser Zeiten passen einige Unternehmen jetzt sogar ihre Rekrutierungsstrategie an: Der Wohnort des Mitarbeiters wird genauso wichtig wie seine Qualifikationen.

Welche Risiken birgt es, diese Wende zu ignorieren?

Dieses Urteil zu ignorieren, ist wie mit einem Streichholz über einem Fass unbezahlter Überstunden zu spielen. Im Streitfall kann die Nachzahlung mehrere Jahre umfassen. Für einen langjährigen Mitarbeiter oder eine Gruppe von Außendienstlern kann die Summe schnell eine Jahresprämie wie Kleingeld erscheinen lassen.

Die eigentliche Herausforderung: Mentalitätswandel

Die wahre Herausforderung ist nicht technischer Natur. Sie ist kulturell. Solange es üblich bleibt, Fahrten als „unklare Zwischenzeit“ zu betrachten, werden Unternehmen weiter im Blindflug agieren – mit dem Risiko, am juristischen Riff zu stranden.

Warum erkennen wir die Zeit auf der Straße nicht endlich als das an, was sie wirklich ist? Arbeit.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Dieses Urteil markiert einen Wendepunkt. Keine Flutwelle, aber eine langsame, unaufhaltsame Strömung. Die Neueinstufung der Fahrzeiten als tatsächliche Arbeitszeit zu ignorieren, ist ein unnötiges Risiko. Es ist daher dringend geboten:

  • Sich an das aktuelle Recht anzupassen,
  • Tools zu nutzen, die dies berücksichtigen,
  • Eine Pflicht in einen Hebel für operative Performance zu verwandeln.

Die Fahrzeit ist kein toter Winkel mehr. Sie ist ein wertvoller Datenpunkt – vorausgesetzt, man erkennt ihn rechtzeitig.

Eine Maßnahme zugunsten von Außendienstmitarbeitern
Unternehmen müssen Fahrzeiten vergüten.
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